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Betreuung von Kindern während der Rehabilitation
Unter bestimmten Umständen können die Kosten für eine Haushaltshilfe oder die Unterbringung von Kindern in der Rehaklinik übernommen werden.
Rehabilitation nach Krebs

Betreuung von Kindern während der Rehabilitation

Die Inanspruchnahme einer Rehabilitation nach einer Krebserkrankung sollte nicht daran scheitern, dass man niemanden hat, der sich um die Kinder kümmert, entweder tagsüber bei einer ambulanten Rehabilitation oder rund um die Uhr bei einer stationären. Die Rentenversicherung kann helfen, wenn es um die Versorgung von Kindern unter zwölf Jahren oder von behinderten Kindern geht. Unter Umständen übernimmt sie in diesen Fällen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Zu den Aufgaben, die die Haushaltshilfe übernimmt, zählen zum Beispiel die Zubereitung von Mahlzeiten und die Wohnungsreinigung. Auch wenn ein Kind zu einer Kinderrehabilitation begleitet werden muss und andere Kinder alleine im Haushalt zurückbleiben würden, ist eine Kostenübernahme unter Umständen möglich.

Unter welchen Umständen werden die Kosten für die Betreuung von Kindern während der Rehabilitation übernommen?

Damit die Kosten für die Betreuung von Kindern übernommen werden, müssen bestimmte Gegebenheiten vorliegen. So erfolgt eine Kostenübernahme in der Regel:

  • Wenn ein erkranktes Kind begleitet werden muss und die Weiterführung des Haushaltes darunter leiden würde
  • Wenn eine andere Person, die im Haushalt lebt, diesen nicht weiterführen kann oder ein Kind, das zu Beginn der Reha unter zwölf Jahre alt oder behindert ist, betreut werden muss
  • Bei Kindern mit Behinderung, wenn das Handicap bis zum 18. Lebensjahr oder, wenn es sich in der Ausbildung befindet, bis zum 27. Lebensjahr eingetreten ist

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt?

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Kosten unter bestimmten Umständen zumindest bezuschusst werden. Auskünfte hierzu erteilt der jeweilige Rentenversicherungsträger. Die Haushaltshilfen sollten möglichst frühzeitig vor Beginn der Rehabilitation beantragt werden. Wird die Betreuung des Kindes durch verwandte oder verschwägerte Personen übernommen, werden nur reale Kosten, wie zum Beispiel Fahrtgeld, erstattet.

Unterbringung von Kindern in der Klinik

Wer sein Kind in die Rehaeinrichtung mitnehmen möchte, kann eine Kostenübernahme für die Unterbringung in der Klinik beantragen. Eine Bewilligung erfolgt meist, wenn

  • keine Betreuung durch Geschwister oder durch Verwandte bis zum zweiten Grad sichergestellt ist
  • der Fortschritt der Reha durch die Mitnahme des Kindes/der Kindern nicht gefährdet ist
  • die gleichen Umstände wie bei der Übernahme einer Haushaltshilfe vorliegen

Michi Jo Standl