In den meisten Fällen leiden sowohl der Körper als auch die Psyche unter der langwierigen Behandlung bei einer Krebserkrankung. Nach Abschluss der Behandlung sollten Patienten die Möglichkeit nutzen, eine Rehabilitation in Anspruch zu nehmen. Die verschiedenen Maßnahmen einer Reha können dem Patienten bei der Rückkehr in den Alltag helfen.
Die onkologische Reha dient dazu, den Betroffenen die Teilnahme am sozialen und gegebenenfalls am beruflichen Leben wieder zu ermöglichen. Vorrangiges Ziel ist, die Einschränkungen für den Patienten auf ein Minimum zu reduzieren. Etwaige Spätfolgen und Einschränkungen durch die Krankheit selbst oder die Behandlung können durch die Maßnahmen der Rehabilitation meist gebessert werden.
Eine Rehabilitation beinhaltet nicht nur, die körperlichen Funktionen wieder möglichst vollständig herzustellen, sondern auch den Patienten nach den langwierigen Behandlungen ihr seelisches Gleichgewicht und Selbstwertgefühl wiederzugeben. Neben der ärztlichen und pflegerischen Behandlung sind deshalb psychosoziale Angebote ein wichtiger Bestandteil der Leistungen einer Rehabilitation nach Krebs. Die Krankheitsverarbeitung wird durch die Rehabilitation unterstützt sowie Depressionen und Ängste abgebaut. Eine Reha kann ambulant oder stationär in einer Klinik erfolgen.
Der beste Zeitpunkt mit der Rehabilitation zu beginnen ist meist direkt nach Abschluss der Behandlung. Wenn sich an die primäre Behandlung zum Beispiel eine Chemotherapie anschließt, kann diese unter Umständen auch in der Rehaklinik fortgeführt werden. Weitere medikamentöse Behandlungen können meist ebenfalls während der Rehabilitation vorgenommen werden. Eine sich unmittelbar an den Klinikaufenhalt anschließende onkologische Reha wird als Anschlussrehabilitation (AHB) bezeichnet.
In der Regel empfiehlt der behandelnde Arzt dem Patienten eine Rehaeinrichtung, die für ihn und seinen Krankheitsverlauf geeignet ist. Aber auch Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und die Reha-Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung geben Auskunft und stellen Informationen bereit. Der Patient hat bei der Auswahl der Klinik ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, dass er die jeweiligen Empfehlungen berücksichtigen, die abschließende Entscheidung aber unabhängig davon treffen kann. Bei Fragen zur Beantragung einer Anschlussrehabilitation steht meist auch der Sozialdienst der Klinik beratend zur Seite.
In der Regel ist eine Rehabilitation eine freiwillige Maßnahme und jeder Patient kann für sich entscheiden, ob er diese in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Man sollte jedoch bedenken, dass man bei Ablehnung auf Unterstützungs- und Erholungsmöglichkeiten verzichtet.
Eine Besonderheit gibt es für berufsfähige, gesetzlich Versicherte. Diese können von der Krankenkasse zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Versicherer sind daran interessiert, dass die Betroffenen möglichst bald wieder in den Beruf einsteigen. Sie wollen damit vermeiden, dass ein Patient in die Rente übergeht, bevor probiert wurde, durch die Reha wieder völlig erwerbsfähig zu werden. Nach der Aufforderung hat man innerhalb von zehn Wochen einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen. Kommt man der Aufforderung nicht nach, kann die Zahlung des Krankengeldes eingestellt werden. Umgekehrt kann die Rentenversicherung einen Antrag aber auch ablehnen, wenn sie keine Aussicht auf Erfolg durch die Reha sieht. Deshalb ist es unbedingt zu empfehlen, sich beraten zu lassen.
Michi Jo Standl